Hubertusschützen Käufelkofen e.V.
                                                               Der  Verein führt den Namen :                Schützenverein Hubertus Käufelkofen e.V.                Sitz und Schießstandanlage ist in:                84030     Käufelkofen 8 b                  
Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. und erkennt dessen Satzung an.   § 2 Zweck des Vereins Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schießen im Wettkampf mit anderen Vereinen fördern und pflegen; er sorgt für die Betreuung und Ausbildung der Jungschützen. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar sportlichen Zielen und unterwirft diesen auch seine Geschäftsführung.  § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts:  "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohen Vergütungen begünstigt werden.  § 4 Geschäftsjahr  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  § 5 Mitglieder Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch den Vereinsbeitritt. Der Verein hat:  aktive Mitglieder  passive Mitglieder  Ehrenmitglieder aktive Mitglieder sind Schützen, die sich regelmäßig dem Schießsport widmen, an Schießübungen und Wettbewerben des Vereins teilnehmen.  passive Mitglieder: sind Vereinsangehörige, die zur Erreichung der Ziele des Vereins beitragen (fördern) und an gesellschaftlichen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.  Ehrenmitglieder: sind natürliche Personen, die sich für besondere Verdienste um die Angelegenheiten und das Ansehen des Vereins verdient gemacht haben. § 5.1 Eintritt der Mitglieder Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet letztlich der Vereinsausschuß. Der Eintritt wird mit der Aushändigung der schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam und gilt mit Begleichung des Mitgliederbeitrages als vollzogen. Ein rechtlicher Aufnahmeanspruch besteht nicht. Eine Ablehnung der Aufnahme ist unanfechtbar. § 5.2 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet:  1.  durch Tod eines Mitglieds  2.  durch schriftliche Kündigung des Mitglieds       unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von       von 3 Monaten zum Kalenderschluß  3.  mit sofortiger Wirkung durch Vereinsausschluß     (Mehrheitsbeschluß des Vereinsausschuß)  3.1 wenn es den Bestrebungen des Vereins zuwider  handelt.  3.2 wenn es durch ehrenrühriges Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt  3.3 unkameradschaftliches Verhalten und der Versuch        Unfrieden oder Zersetzung im Verein zu stiften  4.   Durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn das Mitglied länger als 12 Monaten mit        Beiträgen in Verzug ist.  Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte des Mitglieds. Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. § 5.3 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen. Jedes Mitglied ist vorschlag- und stimmberechtigt. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die von der Vereinsleitung erlassenen notwendigen Anordungen, vor allem die zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schießbetriebs sowie jeweils im Interesse des Vereins gelegene Empfehlungen zu befolgen. Sportliches und ehrliches Verhalten beim Schießen ist wesentlicher Grundsatz der Mitgliedschaft. Ehrenmitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Verpflichtungen. § 6 Mitgliederbeiträge Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag,  dessen Höhe von der ordentlichen     Mitgliederversammlung festgelegt wird.  Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Jahresbeitrag ist am 1. Tag des (neuen) Geschäftsjahres fällig. § 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind:                        1. der Vorstand             2. der Vereinsausschuß             3. die Mitgliederversammlung  § 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus:             dem 1. Schützenmeister             dem 2. Schützenmeister (Stellvertreter) Diese vertreten den Verein nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt.  § 9 Vereinsausschuß Der Vereinsausschuß besteht aus: dem Vorstand (1. u. 2.Schützenmeister)           dem Kassenwart           dem Schriftführer           dem Sportwart           dem Jugendleiter           fünf Beisitzer Der Vereinsausschuß wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Ausschußes im Amt. Scheidet ein Ausschußmitglied vorzeitig aus dem Amt, so kann der Ausschuß für die Restlaufzeit eine Ersatzperson wählen. Der Vereinsausschuß ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht durch die Mitgliederversammlung und dem Vorstand wahrgenommen werden. Die Versammlung des Vereinsausschusses werden durch ein Vorstandsmitglied schriftlich, mündlich oder fernmündlich einberufen. Die Bekanntmachung der Tagesordnung ist bei der Einberufung nicht erforderlich. Über den Verlauf der Sitzung und der Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. Sämtliche Organe des Vereins üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Lediglich der in Vereinsangelegenheiten entstehenden personelle und sachliche Aufwand wird vom Verein getragen. § 10 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen: a. wenn das Interesse des Vereins es erfordert,    jedoch mindestens jährlich einmal b. beim Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstandes    Die Mitgliederversammlung ist von einem    Vorstandsmitglied durch Veröffentlichung in der    Landshuter Zeitung  unter Angabe der Tagesordnung    einzuberufen.     Die Mitgliederversammlung ist zuständig für: die Genehmigung der Jahresrechnung und des    Jahresberichtes des Vorstandes die Entlastung des Vorstandes die Wahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses, die Bestimmung der Mitgliederbeiträge Beschlußfassung über Satzungsänderungen und über    die Auflösung des Vereins. § 11 Beschlußfassung und Beurkundung Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen  (=1 Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen zählen nicht mit!) gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist der Beschluß abgelehnt. Die in den Versammlungen gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. § 12 Auflösung des Vereins Der Verein kann nur durch Beschluß einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu den Beschluß ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vereinsvermögen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung des Sports, insbesondere des Schießsports zugeführt. Die Änderung der Neufassung der Satzung vom Februar 1980 bezüglich des § 12  "Auflösung des Vereins" wurde im Juni 1998 erstellt und in der Generalversammlung vom 28. Februar 1998 verkündet und protokolliert.  Käufelkofen, im Feb. 1991                1. Schützenmeister            2.Schützenmeister                      Lackermeier, Michael        Kleiner, Franz                   Kassenwart:                      Schriftführer:                     Sportwart:                   Wagner, Heinz                  Lackermeier, M. jun.         Götz, Albert                   Ausschußmitglieder:                   Lackermeier, Franz                     Gerstl, Peter
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